Formeller Ablauf in meiner Praxis / Therapievereinbarung:

Sie haben sich für ein Beratungsgespräch oder die Aufnahme einer Verhaltenstherapie entschieden.

Hierzu möchten ich Ihnen einige wichtige Informationen geben. Bitte lesen Sie diese Informationen aufmerksam durch und notieren Sie sich alle Fragen, die Sie dazu haben. Wir werden die offenen Fragen dann im persönlichen Gespräch erörtern.

Ablauf der Psychotherapie

Vor Beginn der Therapie finden im Allgemeinen mehrere (bis zu 5) sogenannte probatorischeSitzungen statt. In diesen je 50-minütigen Sitzungen kann sich zum einen Ihre Therapeutin ein Bildvon Ihrem Anliegen, Ihren Problemen, deren Entstehungsgeschichte und Ihrer persönliche Lebenssituation machen, um gemeinsam mit Ihnen zu entscheiden, welche therapeutischen Schritte denkbar sind und ob eine erfolgreiche Zusammenarbeit wahrscheinlich ist. Zum anderen können Sie in dieser Zeit Ihre Entscheidung für eine/diese Therapie und meine Praxis überprüfen.

Die Anzahl von Therapiestunden, die für eine erfolgreiche Behandlung Ihrer Beschwerden erforderlich ist, hängt ab von vielen verschiedenen Faktoren, wie Art und Schweregrad Ihrer Beschwerden, und kann daher nur vorläufig angegeben werden. Erfahrungsgemäß können bei einer Kurzzeittherapie zwischen 20 und 30 Therapiestunden, bei einer Langzeittherapie zwischen 40 und 80 Therapiestunden erforderlich sein. Reine Beratungsanliegen können oft in wenigen Sitzungen bearbeitet werden.

Die Therapiesitzungen dauern in der Regel 50 Minuten. In gegenseitiger Absprache können auch längere Sitzungen vereinbart werden. Der Honorarsatz wird in diesem Fall entsprechend anteilig berechnet.

Antragstellung und ärztlicher Konsiliarbericht Während die Kosten für die probatorischen Sitzungen von den meisten privaten Krankenversicherungen ohne weitere Fomalitäten erstattet werden, ist vor Beginn der eigentlichen Therapie oft ein mehr oder weniger ausführlicher Bericht der Therapeutin erforderlich. Vor Aufnahme der Therapie ist zum anderen in der Regel die medizinische Abklärung durch einen Konsiliararzt notwendig. Damit soll ein Arzt Ihrer Wahl abklären, dass die Beschwerden, wegen derer Sie eine Psychotherapie aufsuchen, keine organische Ursache haben, die eine rein medizinische (z.B. medikamentöse) Behandlung erfordern würde.

Schweigepflicht

Selbstverständlich unterliegen alle Ihre Aussagen der Schweigepflicht. Ohne Ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen Informationen über die Therapie nicht an andere, auch nicht an mitbehandelnde Ärzte, weitergegeben werden. Sollte eine Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber anderen Parteien, beispielsweise Ihrem behandelnden Arzt oder der Schule, für die Behandlung erforderlich sein wird dies über eine gesonderte Schweigepflichtsentbindung geregelt.

Psychotherapie und Gesundheitsprüfung

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Abschluß von Versicherungen, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen (wie z.B. eine private Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung) durch eine in den letzten Jahren vor Versicherungsbeginn durchlaufene Psychotherapie erschwert werden kann.

Honorarinformation

Als Privatpraxis orientiere ich mich bei meinen Honoraren an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP. Eine Übersicht über meine Honorare erhalten Sie als Anlage zu dieser Vereinbarung.

Nicht bei jeder Versicherung und bei jedem Tarif werden die Kosten vollständig übernommen. Bitte klären Sie vor Antritt der Therapie selbst die Konditionen mit Ihrer Krankenversicherung ab.

Insbesondere ist zu klären, ob die Kosten für die Behandlung durch Psychologische Psychotherapeuten übernommen werden, da einige Versicherungen lediglich die Behandlung durch einen Ärztlichen Psychotherapeuten übernehmen. Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist immer das Vorliegen einer medizinischen Indikation, also einer Diagnose nach "ICD-10 Kapitel F". Reine Beratungsleistungen ohne medizinische Indikation, ebenso wie Paartherapie, werden von den Krankenversicherungen grundsätzlich nicht erstattet.

Darüber, ob eine Indikation vorliegt oder nicht, kann ich als Ihre Therapeutin nach dem Erstgespräch eine vorläufige Einschätzung abgeben. Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. private Krankenversicherung, Beihilfe, gesetzliche Krankenversicherung bei §13 Abs. 2 SGB V) schulden Sie das Honorar persönlich in voller Höhe gemäß Rechnungslegung der unterzeichnenden Therapeutin.

Wichtige Zusatz-Information für gesetzlich versicherte Patienten

Als Privatpraxis kann ich mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht direkt abrechnen. Sie erhalten von mir eine Privatrechnung. Gerne bin ich Ihnen bei der Abklärung der Möglichkeit einer Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse behilflich, kann aber keine Garantie dafür übernehmen, dass eine Kostenerstattung erfolgt.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass ich Sie über folgendes aufgeklärt habe:
- Die von Ihnen gewünschte Behandlung bei mir kann nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Sie haben gegenüber Ihrer Krankenkasse keinen Anspruch auf Kostenerstattung, weder ganz noch teilweise.

- Die entsprechenden Leistungen werden privatärztlich monatlich in Rechnung gestellt und sind von Ihnen persönlich zu bezahlen. Weiterhin bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass der Wunsch zu einer Behandlung in meiner Praxis auf Ihre eigene Initiative zustande gekommen ist. Auch wenn die von Ihnen gewünschten Leistungen Teil der vertragspsychotherapeutischen Versorgung sein sollten, also die Kosten bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung von Ihrer Krankenkasse übernommen würden, wünschen Sie dennoch aus persönlichen Gründen eine private Behandlung und Liquidation in dieser Praxis.

Zahlungsmöglichkeiten und Mahnwesen

Sie erhalten monatlich eine Honorarabrechnung über die Ärztliche Abrechnungsgesellschaft MEDAS. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, das Honorar zu Beginn jeder Therapiestunde gegen Quittung in bar zu begleichen. Bei Barzahlung kann Ihnen auf Wunsch ebenfalls monatlich eine Rechnung ausstellen, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können.

Wenn Sie, wie die meisten meiner Patienten, eine monatliche Rechnungsstellung über die MEDAS wünschen, füllen Sie bitte bei der Anmeldung in der Praxis die MEDAS - Einverständniserklärung aus.

Das Honorar ist sofort mit Rechnungsstellung fällig, unabhängig von der Kostenerstattung durch Ihre Krankenversicherung. Bei Zahlungsverzug behält sich die Therapeutin das Recht vor, weitere Therapiesitzungen bis zum Begleichen der fälligen Summe auszusetzen. Da diese Option meist ungünstig für den weiteren Therapieverlauf ist, möchte ich Sie bitten, es nicht dazu kommen zu lassen. Bei finanziellen Schwierigkeiten bin ich gerne bereit, einen Ratenvertrag abzuschließen, bitte sprechen Sie mich als IhreTherapeutin in diesem Fall rechtzeitig an.

Terminabsagen

Sollten Sie einmal einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, geben Sie mir bitte mindestens 2 Tage vor dem Termin per email oder telefonisch Bescheid.
Erfolgt die Terminabsage nicht rechtzeitig innerhalb dieser Frist, behält sich die Therapeutin vor, Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 80€ in Rechnung zu stellen, wenn der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Dieses Ausfallhonorar ist von Ihnen selbst zu zahlen, eine Kostenerstattung durch die private oder gesetzliche Krankenversicherung oder Beihilfe findet nicht statt. Unsere Termine sind stets fest für Sie reserviert. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir das Ausfallhonorar unabhängig von dem Grund für die Absage oder Ihr Nicht-Erscheinen in Rechnung stellen.

Therapievereinbarung

Ich bestätige hiermit, dass ich die oben stehenden Informationen gelesen habe und meine Fragen dazu beantwortet wurden. Ich erkläre mich bereit, unter den dargelegten Voraussetzungen eine psychotherapeutische Behandlung zu beginnen. Ich weiß, dass ich das Recht habe an jedem Zeitpunkt die Therapie zu beenden. Ich werde aber versuchen, meine Bedenken zuvor mit meinem meiner Therapeutin zu besprechen.