Informationen zu Kosten, Kostenerstattung und Abrechnung:

Ich bin approbierte Psychologische Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie und verfüge über einen Eintrag im Arztregister.

Ich bin berechtigt, mit den privaten Krankenkassen und der Beihilfe nach der Gebührenordnung der GOP abzurechnen. Bedingung hierfür ist das Vorliegen einer klinisch relevanten Störung mit einer Diagnose.

Die Verfahren zur Kostenerstattung variieren bei den privaten Versicherungen und sind abhängig von der jeweiligen Institution und den individuellen Versicherungsverträgen.

In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen die ersten fünf "probatorischen" Sitzungen problemlos. Danach ist meist ein individuelles, aber rein formelles Antrags- und Genehmigungsverfahren notwendig.

Bitte informieren Sie sich zeitnah bei Ihrer Versicherung, wie Ihre genauen Bedingungen aussehen und beantragen Sie ggf. die erforderlichen Formulare! Ich helfe gerne bei etwaigen Fragen und unterstütze Sie! Der Großteil des Beantragungsverfahrens wird von mir bearbeitet!

Die Kosten für Paartherapie, Online – Therapie oder indivduelles Coaching / Beratung werden nicht von den Krankenkassen erstattet! Bitte entnehmen Sie die entsprechenden Preise der folgenden Honorarliste.

Leistungen und Honorare

Im Folgenden finden Sie eine Kurzübersicht über mein Leistungsangebot und die Honorare. Ich rechne ab nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Psychotherapeutische Sitzung/Beratungsgespräch (50 Min.)
GOP – Ziffer 870 (2,3 facher Satz)
100,55 Euro (Anzahl nach Bedarf)

Erhebung der biographischen Anamnese
GOP – Ziffer 860 2,3 (2,3 facher Satz)
123,34 Euro (einmalig zu Therapiebeginn)

Therapieantrag für die Versicherung
GOP – Ziffer 85 (2,3 facher Satz)
67,03 Euro 1x je Arbeitsstunde

Ausfallhonorar (wenn die Terminabsage nicht rechtzeitig, in der Regel 48 Stunden vorher, erfolgt)
80,00 Euro pro Stunde

Der Steigerungsfaktor kann in Einzelfällen bei entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen Satz erhöht werden.

Weitere GOP-Leistungen wie konsiliarische Erörterung mit anderen behandelnden Ärzten, Bescheinigungen, Schreib- und Portogebühr, Zuschläge für Leistungen außerhalb der regulären Praxiszeiten u.ä. können nach Bedarf dazu kommen, werden aber ggf. ebenfalls erstattet.

Alle GOP-Leistungen meiner Praxis sind grundsätzlich durch die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstattungsfähig, sofern Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten zu den Leistungen laut Ihren Versicherungsbedingungen gehört.

Das Ausfallhonorar ist keine GOP-Leistung und daher nicht erstattungsfähig.

Paartherapie bzw Beratung (50 Min.)
130 Euro (Anzahl nach Bedarf)

Mit den gesetzlichen Krankenkassen kann ich im Normalfall nicht abrechnen.

Kann ich auch als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung private Psychotherapie erstattet bekommen?

Aufgrund der derzeitigen räumlichen Beschränkungen zum Erwerb einer Kassenzulassung darf ich nicht mit den gesetzlichen Versicherungen abrechnen. Dennoch habe ich in meiner mehrjährigen Erfahrung Ausnahmeregelungen für gesetzlich Versicherte erwirkt, so dass deren Kosten erstattet wurden. Es handelt sich um absolute Kulanzregelungen, für die es keine Vorab – Garantie gibt, Wenn Sie bei Therapeuten, die mit den gesetzlichen Versicherungen abrechnen, dokumentiert in "zumutbarer Wartezeit" keinen Therapieplatz bekommen, jedoch bei Ihnen akuter Bedarf besteht, ist ein Versuch sinnvoll! Ich unterstütze Sie gerne!